22.06.2015

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hygienekontrolleure (APrOHygKon) in Baden-Württemberg veröffentlicht

Bild: Ruth Rudolph / pixelio.de
Bild: Ruth Rudolph / pixelio.de

„Nun sind die langjährigen, man kann schon fast sagen, jahrzehntelangen Bemühungen des Berufsverbandes den Abschluss einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu Stande gekommen“ komentierte Fachgruppenvorsitzender Michael Gaßner,die Inkraftsetzung. Die Verordnung wurde zum 15. Dezember 2014 im Gesetzblatt des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht. Die Verordnung wurde im Vorfeld intensiv behandelt, strittige Punkte konnten ausgeräumt werden. „Umso erstaunter mussten wir zur Kenntnis nehmen, einige Punkte doch nicht so formuliert waren, wie es zunächst den Anschein hatte“ so Miichale Gaßner bei seiner Stellungnahme..

Im Wesentlichen geht es um zwei Punkte bei denen wir Nachbesserungsbedarf sehen. Der Hauptkritikpunkt sind die Eingangsvoraussetzungen um den Beruf zu erlernen. Ursprünglich war daran gedacht, Kandidatinnen und Kandidaten ausschließlich aus medizinischen Berufen gedacht. Die entsprechende Formulierung war: „Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer eine abgeschlossene förderliche mindestens dreijährige Berufsausbildung möglichst im Bereich des Gesundheitswesens oder eine Meisterprüfung oder als Technikerin oder Techniker eine staatliche Abschlussprüfung nachweist“. Dieser Formulierung wurde noch ein Passus eingeschoben, der da lautet: „Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer einen Haupt- oder einen Realschulabschluss und ...“.

Das Ministerium hat dies bewusst so formuliert, denn der „Absatz 1 wurde dabei bewusst als „kann“-Vorgabe formuliert um den Ausbildungsbehörden größtmögliche Freiräume bei der Einstellung von Auszubildenden zu schaffen“. Unserer Meinung nach wird damit ein Anspruch in §3 nicht erfüllt, nämlich: „Im Rahmen der übertragenen selbständigen und eigenverantwortlichen Tätigkeit erfüllen sie Aufgaben…“.
Wir bleiben diesbezüglich jedenfalls mit den entsprechenden Gremien in Kontakt und berichten über weitere Ergebnisse.
Der zweite Punkt der uns in diesem Zusammenhang umtreibt, ist die Stundenanzahl der Ausbildung verteilt über die 24 Monate Ausbildungsdauer. Eingereicht als Entwurf und dann auch so veröffentlicht sind insgesamt 430 Stunden. Bisher wurden Auszubildende entweder nach Düsseldorf zur Akademie für öffentliches Gesundheitswesen (bisher 600 Stunden Ausbildungsdauer, soll auf 900 Stunden erhöht werden) oder nach München zur dortigen Akademie (ab Januar 2016 600 Stunden) abgeordnet. Die Schule in Gera hat einen dreijährigen Ausbildungspräsenzgang und wird von Auszubildenden aus dem ÖGD praktisch nicht in Anspruch genommen. Zu den Zugangsvoraussetzungen gehört außer der beruflichen Qualifikation auch der Abschluss als Desinfektor der in einem dreiwöchigen Kurs erworben werden muss. Bayern hat die Desinfektorenausbildung in den Ausbildungsgang der Hygienekontrolleure implementiert, nominal hat sich nichts geändert, allerdings wurde die Stundenzahl elegant auf 600 Stunden erhöht. Baden-Württemberg wird das gleiche Verfahren wählen, wann die Verordnung diesbezüglich geändert wird ist aber noch nicht klar.
Auch hier werden wir am Ball bleiben und an gleicher Stelle über Änderungen berichten.

Nach oben
Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

info(at)btbkomba.de

Nach oben
Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

Nach oben
Nach oben
Nach oben
Entgelt- und Besoldungstabellen

Entgelt- und Besoldungstabellen

Nach oben