12.03.2012

2 Millionen Euro Mehrbelastung? Das Ziel deutlich verfehlt!

Im Landtag von Baden-Württemberg wurde dieser Tage im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft der Beitrag Nr.13 der Denkschrift 2011(Drucksache 15/113) des Landesrechnungshofes behandelt.
Hierin empfiehlt der Landesrechnungshof dem Vollzuglichen Arbeitswesen (VAW) durch konsequente Neuausrichtung der Betriebsstrukturen je Gefangener 1000,- Euro Mehreinnahmen
bzw. ein im Ganzen 2 Mio. Euro gesteigertes Betriebsergebnis zu erzielen.

Hierzu äußerte sich Ralph Klein, Vorsitzender der Fachgruppe „Techniker im
Strafvollzug“(TiS) in der Gewerkschaft BTBkomba  wie folgt: Dass der Landesrechnungshof wohl zwei elementare Grundsätze nicht beachtet habe.
•    Erstens: Dass die Resozialisierung, die soziale Arbeit sei, nicht als marktwirtschaftliche Aufgabe zu sehen wäre
und
•    Zweitens: Dass die Resozialisierung von Gefangenen den gesetzlichen Auftrag der Kolleginnen und Kollegen des Werkdienstes darstelle und nicht die Erwirtschaftung von Mehreinnahmen.

Weiter stellt sich der Fachgruppe TiS die Frage: Entlastet es den Landeshaushalt, wenn der Landesbetrieb VAW einen Ertrag über eine andere Behörde erlangt?
„Ob es richtig ist, die Vorgaben des Rechnungshofes zu erfüllen und auf dem freien Markt
mit subventionierten Produkten zu agieren, also mit Unternehmen welche durch Steuern
den Landeshaushalt finanzieren, in Wettbewerb zu treten, stellt sich nicht nur moralisch“,
so Ralph Klein.

Die Gewerkschaft BTBkomba teilt hier voll und ganz die Stellungnahme des
Justizministeriums, das sich in der Drucksache 15/113 u.a. wie folgt äußerte: „Im Vergleich
zu den Vollzugszielen, der Resozialisierung von Gefangenen und der Sicherheit unserer
Bevölkerung haben rein betriebswirtschaftliche Ziele ein nachrangiges Gewicht. Es ist eine
eher unrealistische Zielvorgabe, das jährliche Betriebsergebnis um 2 Mio. Euro zu
verbessern.“

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