21.02.2014

12. Trinkwasserfachtagung

Die novellierte Trinkwasserverordnung von 2011 führte als neue Pflicht die Überwachung von Trinkwasser-Installationen bei gewerblich genutzten Gebäuden durch das Gesundheitsamt ein. Gleichzeitig wurde auch der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) verpflichtet, das Wasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen. UsI von öffentlichen Gebäuden sind schon seit 2003 verpflichtet, das Trinkwasser in der Installation auf Legionellen untersuchen zu lassen. Damit sind auch die Verantwortlichkeiten klar geregelt. Der erste Termin für eine Untersuchung öffentlicher Gebäude lief zum 31. 12. 2013 aus. Zukünftig sind diese Gebäude jährlich, gewerblich genutzte dreijährlich zu untersuchen.

Die 12. Trinkwasserfachtagung findet am 19. März von 9.45 Uhr bis 17.00 Uhr in Donaueschingen statt und steht unter dem Motto „Trinkwasser-Installationen, Die Richtlinien, Das Recht, Die Praxis“.

Für diese Fortbildungsveranstaltung konnten wieder namhafte Referenten aus diesen Bereichen gewonnen werden. Die rechtlichen Fragen werden von Thomas Herrig, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht aus Berlin geklärt.

Auf das Regelwerk wird im Teil „Die Richtlinien“ eingegangen. Dazu konnte der Vorsitzende des Richtlinienausschusses 6023 im VDI, Rainer Kryschi verpflichtet werden.

Was die Anwendung des Regelwerks in der Praxis bedeutet, dazu werden zwei Experten des Fachverbandes Sanitär, Thomas Huber und Stefan Menrath im Themenblock „Die Praxis“ anschauliche Beispiele geben.

Konzipiert ist die Fortbildungsveranstaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Gesundheitsbehörden, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, aus Umweltämtern, Wasserversorgungsunternehmen, Planern aus Ingenieurbüros und sonstige Berufsgruppen die mit der öffentlichen Trinkwasserversorgung, sei es in Überwachung und/oder Betrieb, befasst sind.

In den Pausen besteht die Möglichkeit die ausstellenden Firmen zu besichtigen und Fachgespräche zu führen.
Michael Gaßner MPH

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Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

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