31.03.2021

Was ist uns unsere Gesundheit wert?

© Gewerbeaufsicht Stuttgart
© Gewerbeaufsicht Stuttgart

Die eigene Gesundheit bedeutet einem viel und ist durch unseren Staat gewährleistet, also warum diese Frage stellen? Ganz einfach - es sollte die Frage gestellt werden, wenn offensichtlich wird, dass aufgrund der Verwaltungsreform ein guter Teil unserer Überwachung durch die Gewerbeaufsicht im Gesundheitsschutz der Beschäftigten und im Verbraucherschutz im Allgemeinen praktisch nicht mehr besteht.

Die Gewerbeaufsicht wurde ursprünglich gegründet, um die Arbeitnehmer vor den wachsenden Gefährdungen der Industrialisierung zu schützen und ihnen ein lebenslanges Arbeiten in Gesundheit zu ermöglichen. Sie wurde daher ausdrücklich mit den besonderen Befugnissen einer Sonderpolizeibehörde ausgestattet.

Eine vernünftige Erklärung gibt es nicht dafür, dass man in Baden-Württemberg eine funktionierende Gewerbeaufsicht im Rahmen der Verwaltungsreform von 9 auf 48 Dienststellen im Land verteilt hat. Mit der Folge, dass die politische Einflussnahme durch Landräte und Oberbürgermeister und die nicht mehr zu bewältigende Aufgabenvielfalt in zu kleinen Organisationseinheiten eine gesetzeskonforme Aufgabenerledigung nicht mehr zulassen.

Der Gesundheitsschutz für in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Menschen in Baden-Württemberg wird nicht mehr überwacht. Die Unfallzahlen insbesondere auf Baustellen haben wieder zugenommen. Ein Umstand der vor dem Hintergrund sich verlängernder Lebensarbeitszeiten nicht hinnehmbar ist. Der BBW fordert deshalb die Wiederherstellung politisch unabhängiger Sonderbehörden, wie es im ILO-Abkommen auch gefordert ist. 

Die Position des BBW beruht auf einer über den Jahreswechsel 2006/2007durchgeführten Umfrage der BTB Fachgruppe Gewerbeaufsicht, an der sich mehr als 125 Personen der ehemaligen Gewerbeaufsicht beteiligten. Nach den Ergebnissen dieser Umfrage liegt der durchschnittliche Anteil der Arbeitszeit, die den Gewerbeaufsichtsbeamten ob anderer Aufgaben noch für Überprüfungen im Arbeitsschutz zur Verfügung steht, bei unter 10 %. Vor dem 01.01.2005 waren es noch rund 50 %. Die befragten Gewerbeaufsichtsbeamten haben die seit dem 01.01.2005 ständig anwachsenden Defizite schonungslos aufgezeigt. Darüber hinaus haben sie sich mit großer Mehrheit für die erneute Zusammenfassung in einer Sonderbehörde ausgesprochen.

Es liegt inzwischen ein Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen vor, in dem die Umweltverwaltungen einzelner Bundesländer analysiert und bewertet haben. Das Ergebnis für Baden-Württemberg deckt sich wie nicht anders erwartet, mit den Ergebnissen der Umfrage der BTB Fachgruppe Gewerbeaufsicht.

Der BBW fordert deshalb in diesem Bereich eine Korrektur der Verwaltungsreform. Sie ist in diesem Bereich nicht zielführend und rückgängig zu machen. Der Gesundheitsschutz und dessen flächendeckende Überwachung muss im bisherigen Maß gewährleistet bleiben in Interesse aller Beschäftigten.

Michael von Koch
Fachgruppe Gewerbeaufsicht der BTBkomba

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