17.10.2018 / BTB, komba gewerkschaft und VDStra.-Fachgewerkschaft

Viele Bedenken und zahlreiche offene Fragen!

©geralt/pixabay.com

„Ohne rechtlich verbindliche Rahmenbedingungen zu den Konditionen können die Kolleginnen und Kollegen die Frage zur Wechselbereitschaft nicht beantworten“, so lautet der gemeinsame Standpunkt von BTB, komba gewerkschaft und VDStra.

Viele ungeklärte Fragen, keine Antworten
Die Mehrheit der Beschäftigten hat viele Bedenken und noch mehr offene Fragen zu diversen Punkten.

 

 

 

 

Bei der aktuellen Sachlage und dem Stand der Verhandlungen zum Tarifvertrag sowie zu den Abstimmungen der dienstrechtlichen Regelungen ist es für die Kolleginnen und Kollegen derzeit schwierig bis unmöglich, eine Aussage über ihre Wechselbereitschaft zu treffen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine solche Abfrage daher nicht sinnvoll.


Erst wenn all diese offenen Punkte geklärt sind und die Konditionen eines Wechsels feststehen, können die Beschäftigten über ihre Wechselbereitschaft entscheiden.
BMVI: „Besitzstandswahrung gilt nur für jetzt wechselbereite Beschäftigte“ – DAS ist falsch und unseriös!
Für den BTB, die komba gewerkschaft und den VDStra. ist die Äuße-rung eines Vertreters des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf einer Informationsveranstaltung in den Bundesländern bezüglich der Besitzstandswahrung unseriös. Hier wird der Eindruck eines Arbeitgebers vermittelt, der auf sein künftiges Personal Druck ausüben will. Das ist das Gegenteil eines attraktiven und fairen Arbeitgebers. Eine solche Äußerung führt statt zur Wechselbereitschaft zu einer Ablehnung bei den Beschäftigten.


Jetzt gilt es, die Rahmenbedingungen zu definieren und verbindlich zu vereinbaren. Dazu sollen auf Spitzenebene der Tarifvertragsparteien Ende Oktober zentrale Eckpunkte vereinbart werden. Diese werden im Anschluss den Tarifkommissionen zum abschließenden Votum vorgelegt.
Das nächste Gespräch der ständigen Arbeitsgruppe zwischen dem BMVI und den Gewerkschaften findet am 26. November 2018 statt.


Für BTB, komba gewerkschaft und VDStra. gilt weiter:
Der Bund sollte ein hohes Interesse an einer Einigung haben, denn sonst werden die Beschäftigten kaum Interesse an einem Wechsel haben!

Nach oben
Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

info(at)btbkomba.de

Nach oben
Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

Nach oben
Nach oben
Nach oben
Entgelt- und Besoldungstabellen

Entgelt- und Besoldungstabellen

Nach oben