26.01.2021

Statt Anreize zu schaffen, die Meisterpflicht geopfert!

© BTBkomba/TiS
© BTBkomba/Fachgruppe Techniker im Strafvollzug (TiS)

Das Verhaltensmuster des Ministeriums für Justiz und Europa könnte bei den Normen der „beruflichen Wertschätzung“ nicht unterschiedlicher sein!

Regional ausbleibende Bewerbungen von Technikern*innen und Meistern*innen in Mangelberufen hat das heutige Ministerium der Justiz und für Europa im Jahr 2006 dazu veranlasst, die Einstellungsvoraussetzungen in begründeten Ausnahmefällen abzusenken. Nach weiteren Änderungen sind die Ausnahmen von damals, heute stillschweigend zur Regel geworden. Der Abwertung beruflicher Aufstiegsfortbildungen wurde Vorrang vor (ger)echten Anreizen eingeräumt. Vormals zugesagte Einstellungsversprechungen gegenüber den langjährigen Technikern*innen und Meistern*innen, sind nicht mehr eingehalten! Kein widersprüchliches Verhalten? Klärungsbedarf sehen wir auch darin, inwiefern die zum Einstellungszeitpunkt geforderten beruflichen Qualifikationen Einfluss auf das Abstandsgebot im Besoldungsgefüge haben.

Techniker*innen und Meister*innen müssen mittlerweile nicht nur benachteiligende Besoldungskomponenten hinnehmen, ihre sehr guten Leistungsergebnisse in den Jahren 2008 bis 2015, bei rückläufigen Gefangenenzahlen, sind vom Ministerium der Justiz und für Europa sogar bestätigt und trotzdem hinter einem Negativereignis eingereiht worden. Seither getroffene personelle (Verbesserungs-)Maßnahmen lassen keine zielgerichtete Korrektur der beruflichen Abwertung von Aufstiegsfortbildungen erkennen. Verdeutlicht wird der  Attraktivitätsverlust auch an der hohen Zahl innerer Kündigungen, der Zahl abgewanderter Bediensteter und den hohen Krankenständen infolge gestiegener Arbeitsbelastungen im Spannungsfeld Arbeit/Ausbildung/Therapie – Sozialisierung – Sicherheit und Ordnung, den gestiegenen psychischen Belastungen durch bildungsferne und schwieriger gewordene Gefangenenpopulationen mit teils hohem Aggressionspotenzial, den gestiegenen Übergriffen, Bewerbungsrücknahmen, oder weil einfach ein attraktiveres Stellenangebot vorlag.

Was anderen Laufbahngruppen zugestanden wird, verwehrt das Ministerium der Justiz und für Europa seinen Technikern*innen und Meistern*innen, nämlich die Beteiligung an einem laufbahngerechten Personalentwicklungskonzept. Beruflich geforderte Einstellungs- und Zusatzqualifikationen müssen in einem gerechten Verhältnis zur Aufgabe, Verantwortung und dem Leistungsergebnis stehen, mit der daraus resultierenden bildungs-, belastungs- und besoldungsgerechten Anerkennung und Wertschätzung. Der Dienstherr verschließt sich der eigenen staatlichen Empfehlung des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) und zeigt damit seinen Resozialisierungsspezialisten mit Aufstiegsfortbildungen, was ihm das Gütesiegel der Berufsausbildung „Meisterbrief“ oder „Staatlich geprüfter Techniker“, hinter dem weitaus mehr steht, tatsächlich wert ist.

Es heißt zur Weihnachtszeit werden Wünsche wahr. Daher wünschen wir allen die mit der Fachgruppe „Techniker im Strafvollzug“ verbunden sind, für das Neue Jahr 2021 Glück, Erfolg, Zufriedenheit, Wertschätzung und in Zeiten von Corona vor allem Gesundheit. Und wenn wir für alle Techniker*innen und Meister*innen im Strafvollzug selbst noch einen Wunsch offen haben, dann den, dass unsere Weihnachtsbriefe an den Justizminister, die Vorsitzenden der Arbeitsgruppe “Moderner Strafvollzug“ und an die Strafvollzugsbeauftragten von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD und FDP, nicht ungehört verhallen.

Die Vorstandschaft der Fachgruppe Techniker im Strafvollzug bei der BTBkomba

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