16.01.2019 / FG TiS BTBkomba

Meisterlicher Beitrag zur gesellschaftlichen Wiedereingliederung von Gefangenen

© fernandozhiminaicela / pixabay.com (bearbeitet)
© fernandozhiminaicela / pixabay.com (bearbeitet)

Der Druck steigt weiter!

Meister/-innen und Techniker/-innen leisten im Justizvollzug von Baden Württemberg mit ihrer Arbeit einen wertvollen Beitrag zur gesellschaftlichen Wiedereingliederung von Gefangenen. Die vollzuglichen Arbeitsbetriebe orientieren sich in ihrer Technik, Ausstattung und Leistungsangebot an der freien Wirtschaft. Das Vollzugliche Arbeitswesen (VAW) ist betriebswirtschaftlich orientiert, was unter anderem die Einführung von SAP und QM verdeutlicht.

Das Qualitätsmanagement (QM) im Werkdienst trägt dazu bei, die Gefangenen, wie gesetzlich vorgesehen, mit einer wirtschaftlichen Arbeit und Beschäftigung, sinnvollen Berufsausbildung und Weiterbildung zu versorgen. Die Gefangenen werden an die prozessorientierten Arbeitsabläufe oder Ausbildungsinhalte herangeführt, wovon sie später in der Arbeitswelt profitieren können.  

An den technischen Werkdienst werden daher hohe Anforderungen gestellt, nicht nur auf fachlicher und betriebswirtschaftlicher Ebene, sondern auch bei der Behandlung und Sicherheit. Therapie- und Behandlungsgrundsätze haben sich mittlerweile zu einer zentralen Schlüsselrolle gewandelt und konkurrieren immer stärker mit der Wirtschaftlichkeit. Was im Zeitalter der Industrialisierung die Wertschöpfung durch Optimierung der Arbeitsprozesse und die Auslastung der Maschinen war, ist heute das Humankapital. Letztere sind in der Eigenart Strafvollzug schon immer einer überdurchschnittlich hohen psychischen Belastung ausgesetzt, was sich in den vergangenen Jahren, insbesondere durch die schwieriger gewordenen Gefangenenpopulationen, verstärkt hat. Und der Druck steigt weiter - nicht ohne Folgen.

Weitere Anstalten dürften für sich im Jahr 2018 rekordverdächtige Personalausfälle verbuchen können, fortgesetzte Abwanderungen und Kündigungen trotz sog. Beamtenprivilegien(!), sowie ausbleibende Bewerbungen von Meistern/-innen und Technikern/-innen, was dazu führt, dass immer öfters Betriebe personell unterbesetzt betrieben werden. Über sieben Stunden unmittelbar eine große Anzahl von jüngeren, aus den unterschiedlichsten ethnischen Gruppen stammende Gefangene anzuleiten und zu beaufsichtigen ohne dabei gegen Vorschriften zu verstoßen, wäre wahrlich eine Meisterleistung!

Für das vollzugliche Arbeitswesen ist es wichtig, dass sich die Werkbediensteten motiviert ihren Aufgaben stellen und sie ihrer beruflichen Qualifikation und Funktion entsprechend, bildungs-, tätigkeits-, leistungs- und belastungsgerecht behandelt werden. Wie jede Beziehung ist auch jene zwischen Dienstherr und Werkbediensteter ein Geben und Nehmen, wenn sie sich für beide Seiten zu einer Win-win-Situation entwickeln soll. Der Dienstherr profitiert von qualifizierten und engagierten Meistern/-innen und Technikern/-innen, u.a. deren Loyalität und Identifizierung mit dem Strafvollzug. Würden die Werkbeamten nicht erheblich mehr leisten als in den einschlägigen Vorschriften gefordert, stünde der Strafvollzug bereits jetzt schon weitaus schlechter da, da sind wir uns sicher.

Das Spannungsfeld aus betriebswirtschaftlicher Fachkraft, arbeitspädagogischem Motivator und vollzuglicher Sicherheitskraft, dem so nur der Werkbedienstete unterliegt, zermürbt immer mehr Kolleginnen und Kollegen. Kein anderer Berufsstand – mit Ausnahme des Polizeivollzugsdienstes – muss sich bei der Arbeit, Ausbildung oder Therapie von Mitarbeitern (Gefangenen) beschimpfen, beleidigen und bedrohen lassen.

Viele Pensionäre berichten, dass sie auch nach Jahren im Ruhestand die Arbeit im Vollzug psychisch nicht bewältigt haben. Keine rosigen Aussichten für künftige Pensionäre und ein weiteres Indiz dafür, wie es im Strafvollzug um die Fürsorgepflicht bestellt ist.

Seit Jahren ist es aufgrund der nicht qualifikationsgerechten Besoldung schwierig, Nachwuchskräfte mit Aufstiegsfortbildung für den Werkdienst zu begeistern. Mangels Bewerbungen behilft man sich im System VAW auch schon mal mit der Absenkung von Einstellungsvoraussetzungen, indem mal eben auch in „Nichtmangelberufen“ auf die Qualifikation zum Meister/-in oder Techniker/-in verzichtet, oder man 60-jährige ohne Aufstiegsfortbildung einstellt und ihnen das Wichtigste in aller Kürze vermittelt. Wie würden die Verantwortlichen in Politik und Justizministerium reagieren, wenn ihre beruflichen Aufstiegsfortbildungen abgewertet und ihre guten Leistungen ignoriert werden würden? Wären sie nicht gekränkt, gefrustet und verärgert in ihrer Hilflosigkeit? Würden sie früher oder später nicht auch resignieren, wären demotiviert oder würden gar ihren Job hinschmeißen?

Als vordringlich sehen wir eine an die veränderten Rahmenbedingungen entsprechend angepasste und pädagogisch weiterentwickelte Laufbahnausbildung an mit dem Ziel, dem größer gewordenen psychischen Druck und den veränderten Situationen auf Augenhöhe begegnen zu können. Neben einer qualifikations- und aufgabengerechte Alimentierung sind den Resozialisierungsanstrengungen zuwiderlaufende VAW-Vorgaben einer Prüfung zu unterziehen.

Fazit: Je besser die Reputation und das Image des Justizministeriums als Arbeitgeber im technischen Werkdienst, desto leichter und mit geringerem Aufwand erfolgt der Rekrutierungsprozess und desto geringer die Fluktuation in den Anstalten.

In Zeiten, in denen sich die meisten etwas Brandneues wünschen, wünschen wir euch für das Jahr 2019 Gesundheit, Zufriedenheit, Glück und mehr berufliche Gerechtigkeit – von der Justiz!

Die Vorstandsschaft der Techniker im Strafvollzug Baden Württemberg

Nach oben
Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

info(at)btbkomba.de

Nach oben
Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

Nach oben
Nach oben
Nach oben
Entgelt- und Besoldungstabellen

Entgelt- und Besoldungstabellen

Nach oben