Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst
Bundesverwaltungsgericht bestätigt in mehreren Verfahren seine Rechtssprechung
Die Entscheidungen betreffen zwar konkret den Polizeivollzugsdienst, haben aber von ihrer Grundaussage ebenso Auswirkungen auf den Bereitschaftsdienst bei der Feuerwehr. Nähere Informationen dazu sind unter http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=96 zu finden.
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Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
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