03.04.2017

Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst

Foto © Pixabay

Bundesverwaltungsgericht bestätigt in mehreren Verfahren seine Rechtssprechung

Die Entscheidungen betreffen zwar konkret den Polizeivollzugsdienst, haben aber von ihrer Grundaussage ebenso Auswirkungen auf den Bereitschaftsdienst bei der Feuerwehr. Nähere Informationen dazu sind unter http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=96 zu finden.

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Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

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Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

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