12.07.2018 / Klaus Schork

Losch Airport Service Stuttgart GmbH - Durchbruch in der 9. Runde – Tarifeinigung steht

Foto @ PIXABAY

Am 28. Juni 2018 hat sich der dbb mit dem Arbeitgeber auf die Eckpunkte zu einem neuen Tarifvertrag geeinigt. Damit sind die seit einem Jahr geführten Verhandlungen erfolgreich zu Ende gebracht und ein Volumen von circa 1,1 Millionen EUR zugunsten der Beschäftigten erstritten worden. Die Einzelheiten für die unterschiedlichen Gewerke nachfolgend im Überblick.

 

 

 

 

Bodenverkehrsdienste

Das bisher gelebte Lohnsystem mit LES bleibt bestehen, es wird aber durch eine sogenannte „Winterprämie“ in Höhe von 140 EUR monatlich ergänzt, die in den Monaten November bis April zusätzlich ausgeschüttet wird. Es gelten ferner folgende Grundstundenlöhne, wobei jede Entgeltstufe 12 Monate läuft:

 

EG 1

EG 2

EG 3

ab 1/7/18

12,59

12,69

13,01

Ab 1/7/19

13,00

13,20

13,50

 
Zudem werden bestimmte Vorgänge mit neuen Ausschüttungsbeträgen im LES zusätzlich abgebildet. Die Anlage A des Tarifvertrages wird daher um folgende Ausschüttungen ergänzt.

 Airline:

 

 

Bezeichnungen:

OS ex N/S:

 

7,92 €

Ex - Nightstop Zuschlag

LX ex N/S:

 

7,92 €

Ex – Nightstop Zuschlag

 

Anzahl CS1 LX:

 

59 IN / 59 OUT

 

6,86 €

Einstufung analog zu:

EW A319 ohne Fahren

 

Anzahl E 90 LX:

 

10 IN / 10 OUT

 

6,86 €

Einstufung analog zu:

EW A319 ohne Fahren

Warmwasserzuschlag alle EW (Kana-

ren, Balearen, Schwarzes Meer, Klein-asien, Arabische Halbinsel)

 

 

12 Ziele pro Tag

 

 

2,75 €

 

 

 

VY:

 

365 IN / 365 OUT

 

 

6,34 €

Neue Einstufung: „lowcost normal mit Fahren“ (01/7/17: 27,46 €)

(wird bereits seit 05/2018 umgesetzt)

 

Generell werden alle Ausschüttungsbeträge des LES zum 1. Juli 2019 dann nochmals um linear             2 Prozent erhöht.

 

Cabin Cleaning 

Auch hier wird der LES beibehalten, aber durch deutlich höhere Grundlöhne und einen Maximal-teiler, der als Sicherheit zugunsten der Beschäftigten eingeführt wird, stabilisiert. Die Grundstundenlöhne gelten in folgender Höhe:    

 

EG 1

EG 2

EG 3

ab 1/7/18

10,75

11,00

11,50

ab 1/7/19

11,25

11,50

11,75

   

Der Wert der Stufe 3 erhöht sich zum 1. Januar 2020 nochmals auf 12,00 EUR. Die „ Bereitschafts-prämie“ für die Zeit zwischen Cleaning und DHL/BVD wird auf 17,20 EUR angehoben – das betrifft die Schichten von 21:00 Uhr bis 7:00 Uhr und 22:00 bis 8:00 Uhr. Darauf werden auch die Zuschläge (Sonntag, Nacht, Feiertag) gezahlt.

Der Maximalteiler zur Berechnung des LES im CC beträgt während des Winterflugplans 8 und des Sommerflugplans 10. Dieser kommt zum Tragen, wenn die Gruppengröße in der relevanten Schicht diese Ziffer von Köpfen her überschreitet. Ist die Gruppe kleiner als diese Zahl, ist die kleinere Zahl maßgeblich. Ferner werden die Ausschüttungsbeträge im LES zum 1. Juli 2018 um 3,2 Prozent deutlich erhöht, zum 1. Juli 2019 steigen diese nochmals um 2 Prozentpunkte.

Beschäftigte im Lager und in der Verwaltung, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, werden entsprechend der Lohntabelle für das Cabin Cleaning bezahlt.

 

DHL/Nachtflugpost

Im Bereich DHL und in der NLP wird der LES zukünftig abgeschafft, es werden nur noch Stundenlöhne zuzüglich von Zuschlägen und Zulagen bezahlt. Die Stundenlöhne belaufen sich auf nachfolgende Beträge:

 

EG 1

EG 2

EG 3

ab 1/7/18

12,20

12,30

12,70

ab 1/7/19

12,44

12,55

12,95

 

Ergänzend wird die Splitdienstzulage für Unterbrechungen von meh­­­­­r als 3 Stunden auf 20,40 EUR erhöht, für kürzere Unterbrechungen ist künftig eine Splitdienstzulage in Höhe des individuellen Stundenlohns zu zahlen. Zudem ist eine Gabelstaplerzulge in Höhe von 1 EUR für jede angefangene Stunde dieser Tätigkeit vereinbart worden.

Für die Gewerke DHL/NLP und Cabin Cleaning  werden in einer Betriebsvereinbarung vom Betriebs-rat zudem Mindestschichtgrößen für  jedes Team vereinbart. Werden diese Teamgrößen um mehr als 10 Prozent unterschritten, so erhält jeder Beschäftigte, der in solch einer unterbesetzten Schicht arbeitet, eine Zeitgutschrift in Höhe von 1/10 eines Urlaubstages – d.h. bei 10 Einsätzen in einer unterbesetzten Schicht, einen ganzen Urlaubstag zur Entlastung.

 

Die Supervisoren erhalten zukünftig einen Stundenlohn von 17 EUR. 

 

Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld

Ab dem Jahr 2018 gibt es ein festes Weihnachtsgeld von 500 EUR anstelle von 375 EUR im Dezember, der variable Anteil ist damit fixiert worden. Ferner gibt es ein zusätzliches Urlaubsgeld von 300 EUR, das zukünftig im Juli ausbezahlt wird. Im Jahr 2018 wird die Zahlung des Urlaubsgeldes im August erfolgen.

Schulungen werden zukünftig mit dem durchschnittlichen Tagessatz wie im Fall von Urlaub vergütet, die zeitliche Lage der Schulungen soll dem Schichtplan angepasst werden.

 

Arbeitszeitkonto

Es wird auf freiwilliger Basis ein zusätzliches „Freizeitkonto“ eingeführt, auf dem Beschäftigte neben dem bisherigen Konto weitere Überstunden ansparen können. Aus diesen angesparten Stunden können dann nach Wunsch und Wahl des Beschäftigten zusätzliche Tage fei genommen werden, die wie Urlaub vergütet werden. Ob ein solches Konto geführt werden soll, hat der Beschäftigte jeweils bis zum 30. April eines Jahres zu entscheiden (in diesem Jahr bis zum 30. August). Hierzu wird noch separat informiert. Ferner ist auch für das bisherige Konto vereinbart worden, dass Fehlzeiten, gleich aus welchem Grund, mit der geplanten tatsächlichen Arbeitszeit erfasst werden und kein Minus entstehen darf.

 

Zusatzurlaub für Nachtarbeiter / freie Tage

Alle Beschäftigten, die regelmäßig Nachtarbeit leisten – also derzeit alle Beschäftigten im DHL/NLP – erhalten als Ausgleich für die Belastung fünf Tage Zusatzurlaub, im Falle einer Teilzeittätigkeit anteilig. Zudem ist vereinbart worden, dass jeder Beschäftigte in diesen Bereichen durch eine verbesserte Schichtplanung, einmal pro Quartal drei Tage zusammenhängend frei hat, ohne dass er Urlaub oder aus dem Stundenkonto frei nehmen muss. 

 

Betriebliche Altersversorgung

Die Beiträge des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung werden für die Laufzeit dieses Tarifvertrages auf 107 EUR angehoben.

 

Laufzeit / zwei Tarifverträge

Die Themen rund ums Entgelt werden in einem eigenen Tarifvertrag (Entgelt-TV) zusammengefasst, der schon zu Ende 2019 kündbar ist. Alle anderen Regelungen (auch der LES) sind in einem sog. Manteltarifvertrag geregelt, der bis 30. Juni 2021 läuft.

 

Dieses Ergebnis steht unter einem Erklärungsvorbehalt von vier Wochen, innerhalb derer ergänzende Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden müssen.

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Entgelt- und Besoldungstabellen

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