30.09.2015

Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung und Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts

Foto © Paul-Georg Meister_pixelio.de

Die Forderung der Gewerkschaft BTBkomba zur Rückführung der Sonderaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte im Einsatzdienst der Feuerwehr auf Vollendung auf das  60. Lebensjahr wurde nun auch vom BBW in seine Stellungnahme zum vorgelegten Gesetzentwurf gegenüber der Landesregierung aufgenommen. Die Rückführung der Sonderaltersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand kraft Gesetzes der Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr und die damit zusammenhängenden Nebenregelungen auf den Rechtsstand vor der Dienstrechtsreform wird auch vom BBW ausdrücklich begrüßt.

Gleichzeitig erneuert der BBW seine Forderung, auch die anderen Sonderaltersgrenzen entsprechend zu überprüfen. Maßgebliche und entscheidungserhebliche Argumente, die heute für die Rückführung des alten Rechtsstandes bei der Feuerwehr angeführt werden, lassen sich eins zu eins auch auf andere ausgewählte operative Tätigkeiten z.B. des Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten übertragen.

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