09.10.2018 / dbb

Gemeinsame Erklärung zu dem Stand der Tarifverhandlungen für die IGA

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Am 19. Juli 2018 wurden in dem Auftaktgespräch zu den Tarifverhandlungen aus Anlass der Überleitung von Beschäftigten der Länder auf die Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen mbH (IGA) bzw. das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie den Gewerkschaften ver.di und dbb folgende Verabredungen getroffen:

 

 

  • Es werden vier Verhandlungsgruppen zu den Themenfeldern „manteltarifvertragliche Regelungen (u.a. Arbeitszeit)“, „Entgeltordnung“, „Entgelttabelle, Zulagen/Zuschläge“ und „Überleitung“ gebildet.
  • Die Tarifverhandlungen werden auf der Basis des TVöD geführt.
  • Sie sollen Ende August 2018 aufgenommen werden und bis Ende Januar 2019 abgeschlossen sein.
  • Im Hinblick auf die Festlegung im Fernstraßen-Überleitungsgesetz, dass die Beschäftigten ihre Wechselbereitschaft zur IGA bzw. zum FBA bis zum 1. Januar 2019 erklären sollen, sollen die Eckpunkte des zukünftigen Tarifrechts und der Überleitungsregelungen bis Ende Oktober 2018 feststehen.

In einem Verfahrensgespräch zu den Tarifverhandlungen wurde am 22. August 2018 festgelegt, dass die Eckpunkte für den Tarifvertrag mit der IGA, die zugleich als Leitlinien für die Verhandlungen in den Arbeitsgruppen dienen sollen, im kleinen Kreis auf Spitzenebene erarbeitet und dann den jeweiligen Kommissionen zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen. Anlass war die Erklärung der Arbeitgeberseite, dass das BMVI beabsichtigt, auch in den vier Arbeitsgruppen auf Spitzenebene (Leitung Stab IGA) zu verhandeln. Im Übrigen wurden ein Eckpunktepapier der Gewerkschaften und ein Papier mit wesentlichen Verhandlungspunkten der Arbeitgeberseite ausgetauscht.

Am 28. August 2018 fand das erste Treffen im kleinen Kreis zu den Eckpunkten statt, in dem wechselseitig die am 22. August 2018 ausgetauschten Papiere erläutert wurden.

Die Verhandlungen hierüber wurden am 26. September 2018 aufgenommen. Einigkeit besteht darüber, dass es zwei zentrale Tarifverträge geben soll: einen Tarifvertrag für die Beschäftigten der IGA („TV IGA“) und einen Einführungs- und Überleitungstarifvertrag („EÜTV IGA“).

Der TV IGA soll als eigenständiger Tarifvertrag abgeschlossen werden, in dem alle Beschäftigungsbedingungen grundsätzlich eigenständig, d.h. nicht durch Verweis auf den TVöD oder andere Tarifverträge, geregelt werden. Die Inhalte und der Aufbau des TV IGA sollen sich allerdings eng an den TVöD (in der für den Bund geltenden Fassung) anlehnen. Dies gilt auch für die Grundstruktur der Entgeltordnung. Es besteht Einvernehmen, dass diese Struktur IGA-spezifische Verbesserungen erfahren soll (insb. bei der horizontalen und vertikalen „Durchlässigkeit“, d.h. schnellerer Stufenaufstieg und rein tätigkeitsbezogene Höhergruppierung ), über deren Inhalt die Verhandlungen allerdings noch zu führen sind.

Weiter sollen nur solche Vorschriften aus dem TVöD übernommen werden, die für die Beschäftigten der IGA von Bedeutung sind. Beispielsweise sollen Regelungen, die nur für die Beschäftigten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes oder nur für die Beschäftigten der Bundeswehr gelten, nicht vereinbart werden. In dem EÜTV IGA sollen die tariftechnische Überleitung aus dem bei den Ländern geltenden TV-L in den TV IGA geregelt und den Vorgaben des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes entsprechend die Bestandsschutzregelungen umgesetzt werden. Diese Besitzstandssicherung ist vor dem Hintergrund erforderlich, dass in den Ländern zum Teil unterschiedliche Regelungen bestehen und nicht immer die jeweils beste Regelung Inhalt des Tarifvertrages für die IGA werden kann. Ebenso sind bereits bestehende Besitzstände aus der Überleitung aus dem BAT bzw. MTArb und aus dem kommunalen Tarifrecht in den TV-L abzusichern. Auch für eventuelle weitergehende individuelle Ansprüche gilt der Bestandsschutz.

Die Verhandlungen sollen am 19. Oktober 2018 mit den Schwerpunkten Eingruppierung (Tätigkeitsmerkmale), Entgelttabelle und Zulagen/Zuschläge fortgesetzt werden.

Für den 31. Oktober/1. November 2018 ist der Abschlusstermin für die Festlegung der Eckpunkte vorgesehen. Danach sollen bis Ende Januar 2019 die Texte der vollständigen Tarifverträge grundsätzlich in den Arbeitsgruppen erstellt werden.

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