26.03.2012

Bewegung bei der Sonderaltersgrenze für Feuerwehrbeamte

 

Die Pensionsgrenze für Feuerwehrbeamte muss wieder auf das Niveau von 60 Jahren herabgesetzt werden, fordert die Gewerkschaft BTBkomba. Damit soll die durch die Neuregelung im Dienstrechtsreformgesetz vorgenommene Erhöhung wieder zurückgeführt werden. In den Gesprächen der Landesleitung mit der SPD Landtagsfraktion fand diese Forderung eine positive Aufnahme. Deutlich machten die Gewerkschaftsvertreter darauf aufmerksam, dass dies bereits bei der seinerzeitigen Diskussion um das Dienstrechtsreformgesetz nicht nur eine Forderung der komba gewerkschaft war, sondern auch nachdrücklich durch den Städtetag und den Feuerwehrverband erhoben wurde.
Der stellv. Landesvorsitzende Rudi Thurn wies darauf hin, dass die heutigen Regierungsparteien bei den Beratungen im Landtag diese Forderung damals unterstützt haben, Jetzt können sie ihrer damaligen Haltung Taten folgen lassen. Das Versprechen der SPD und Bündnis90/Die Grünen vor der Landtagswahl, könnte damit eingelöst werden. Dies umsomehr, als die finanziellen Belastungen keinerlei Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben.
Eine Reduzierung der Altersgrenze bedeutet aber den Wegfall der beiden zusätzlichen Urlaubstage, die als Ausgleich zur höheren Altersgrenze bewilligt wurden, so der Sprecher der Fachgruppe Feuerwehr Günter Wernz. „Mit dieser Entscheidung können wir aber leben“, so seine Kommentierung.

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