25.01.2022

Bei Vorlage eines gefälschten Impfausweises ...

© Markus Winkler, Pixabay
© Markus Winkler, Pixabay

Dienstrechtliche Konsequenzen für Beamtinnen und Beamte drohen bei Vorlage eines gefälschten Impfausweises beim Dienstherrn

Wegen der allgemeinen und über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung für alle Bereiche hat der dbb eine beamtenrechtliche Einordnung vorgenommen. Dies soll zu einem einheitlichen Sprachgebrauch beitragen.

Das Schreiben des dbb zu dieser Thematik finden Sie hier

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Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

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