07.03.2012

Schwierige Geburt der Entgeltordnungen

Seit Einführung des TVöD im Jahr 2005 ist der Abschluss einer Entgeltordnung zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbart. Daran gehalten haben sich die öffentlichen Arbeitgeber nicht Für den Bereich der Länder kam nun Bewegung auf. Mit der Tarifeinigung vom 10. März 2011 vereinbarten die Tarifvertragsparteien TdL und dbb tarifunion das Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TV-L zum 1. Januar 2012.
Die Redaktionsverhandlungen der Entgeltordnung zum TV-L sind inzwischen abgeschlossen. Um das Inkrafttreten zu regeln, sind einzelne Bestimmungen des TV-L und TVÜ-Länder an die Entgeltordnung angepasst worden. Das Verfahren wird in einem neue § 29a TVÜ-Länder geregelt.

Ergebnis:
Es bleiben alle Beschäftigten -sofern sich ihre Tätigkeit nicht ändert- in ihrer bisherigen Entgeltgruppe. Ergibt sich jedoch nach der neuen Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe als bisher, so gilt auf Antrag die entsprechend höhere Entgeltgruppe. Gleiches gilt für Beschäftigte, die ein Tätigkeitsmerkmal erfüllen, für das eine Entgeltgruppenzulage vorgesehen ist und die bisher keine Vergütungsgruppenzulage als Besitzstand hatten.

Wirkung des Antrages:
Der Antrag muss bis zum 31. Dezember 2012 gestellt werden. Er bezieht sich auf den Januar 2012. Damit bleiben im Laufe des Jahres 2012 eintretende Stufenveränderungen unbeachtlich
.
Veränderungen:
Die Veränderungen sind sehr differenziert. Unterschiedliche Beschäftigtengruppen können betroffen sein. Im Einzelnen ist ein Gespräch mit den Personalverwaltungen, den Personalräten oder unserer Gewerkschaft BTBkomba zu empfehlen.

Bereinigte Entgeltordnung:
Neben materiellen  Veränderungen wurde die Entgeltordnung wesentlich übersichtlicher gefasst als die es die Vergütungsordnung zum BAT war. Die Tätigkeitsmerkmale wurden bereinigt. Dies bedeutet, dass z.B. in der Arbeitswelt nicht mehr vorhandene Tätigkeiten gestrichen und Berufbilder an die aktuelle Arbeitswelt angepasst wurden.

Aktueller Sachstand mit dem Bund:
Die Verhandlungen zu einer Entgeltordnung  mit dem Bund verlaufen konstruktiv und zielorientiert. Ziel ist es, die Verhandlungen im Zusammenhang mit der Einkommensrunde 2012 abzuschließen.

Aktueller Stand mit den Kommunen:
Da sich anfangs August 2011 die Vertreter der VKA dem Schritt des Bundes zur Fortführung der Verhandlungen auf TdL-Grundlage nicht anschließen wollten, ruhen die Verhandlungen derzeit.

Hinweis: Die Gewerkschaft BTBkomba bietet eine Reihe von Seminaren zum neuen TV-L und zur neuen Entgeltordnung des TV-L an. Die genauen Termine sind unter dem Button „Service / Seminare ausgewiesen.
Auskünfte und Beratung für Mitglieder zum TV-L über die Landesgeschäftstelle.

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Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

info(at)btbkomba.de

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Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

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Entgelt- und Besoldungstabellen

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