06.07.2022

Komplette Durchschlüsselung des mittleren Dienstes

© Michael Gaida, Pixabay
© Michael Gaida, Pixabay

Die Formulierungen in den bisherigen Veröffentlichungen waren bisher etwas missverständlich. Wir wollen Klarheit schaffen!

 

Aufgrund der Änderungen durch die Umsetzung des 4-Säulen-Modells werden die ganzen Besoldungsstufen des mittleren Dienstes von bisher A7 bis A9 komplett durchgeschlüsselt, indem sie  nach der Umsetzung von A8 bis A10 angehoben werden. Oder anders formuliert: Die Stellen des mittleren Dienstes bis A9 werden um eine Besoldungsstufe angehoben.

 

Es handelt sich hier um Stellenhebungen, keine Beförderungen. In der Laufbahn des gehobenen Dienstes wird lediglich das bisherige Eingangsamt um eine Stufe angehoben. Alle Beamten im bisherigen Eingangsamt sind betroffen.

Bei Anhebungen entfällt auch die bisherige Frist von zwei Jahren bis zur Wirkung auf die Versorgungsbezüge. Die Versorgungsbezüge bemessen sich nach der Anhebung sofort nach der neuen Besoldungs- und Erfahrungsstufe.

Hinweis: Im höheren Dienst gibt es keine Anhebungen.

Dies ist der Stand nach dem bisherigen Gesetzentwurf, nicht die endgültige Regelung, die erst mit der Gesetzes-änderung in Kraft treten wird.

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Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

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Entgelt- und Besoldungstabellen

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