22.02.2022

Beamtenrechtliche Einordnung zur Impflicht

© Wilfried Pohnke, Pixabay
© Wilfried Pohnke, Pixabay

Ab dem 16. März 2022 gilt Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen. Aus gegebenem Anlass hat der dbb einige beamtenrechtliche Einordnungen aus der Facharbeit mitgeteilt.

Diese erhalten Sie unter folgenden Link.

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Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

info(at)btbkomba.de

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Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

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Entgelt- und Besoldungstabellen

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