26.02.2021

Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

© Mabel Amber, Pixabay
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Für viele Beschäftigten im öffentlichen Dienstleistungsbereich der Länder und Kommunen bringt das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes zum 1. September 2021 wesentliche Verbesserungen. Die Gewerkschaft BTBkomba begrüßt in einer ersten Stellungnahme die neuen Regelungen. Dadurch werden im Wesentlichen die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten weiter unterstützt.

 


Erweiterung des Teilzeitkorridors

Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit steigt von 30 auf 32 Wochenstunden. Der Partnerschaftsbonus für die parallele Teilzeit beider Eltern ist künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden möglich. Zudem müssen Eltern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten, nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen.

Höhe des Elterngeldes während des Bezugs von Lohnersatzleistungen

Die Höhe des Elterngeldes für teilzeitarbeitende Eltern wird nicht verändert, wenn sie Einkommensersatzleistungen beziehen, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Krankengeld. Bisher hat sich dadurch die Höhe des Elterngeldes reduziert.

Corona-Sonderregelung zum Partnerschaftsbonus wird verlängert

Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen und wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant parallel in Teilzeit arbeiten konnten, müssen den Partnerschaftsbonus nicht zurückzahlen. Diese Corona-Sonderregelung wurde zum 1. März 2020 eingeführt und wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Elterngeld für besonders früh geborene Kinder

Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. So verlängert sich der Bezug des Basiselterngeldes um einen Monat auf 13 Monate, wenn die Geburt mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin liegt. Bei mindestens acht Wochen verlängert sich der Anspruch auf 14 Monate, bei zwölf Wochen auf 15 Monate und bei 16 Wochen auf 16 Monate.

Verwaltungsvereinfachungen

Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld.

Einkommensgrenzen für Paare werden angepasst

Künftig werden nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

 

 

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